Modernisieren wird doppelt belohnt. Ab dem 1. Januar 2012 fördert die Bundesregierung den Einbau von Solaranlagen und den Tausch alter Heizkessel. Es gilt:

1.  90,-- Euro je m² Kollektorfläche für die kominierte Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung.
2.  500,-- Euro für den Austausch eines Heizwertkessels gegen ein Öl- oder Gas-Brennwertsystem (nur in Verbindung mit 1.)

Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) teilte mit, dass die energetische Förderung von Einzelmaßnahmen zum 01.03.2011 wieder in das Programm "Energieeffizient Sanieren" aufgenommen wurde.
Es ist allerdings notwendig, dass die Sanierung durch einen Sachverständigen bestätigt wird. Der Sachverständige muss eine Person nach §21 ENEV 2009 sein.

In dieser Rubrik haben wir Ihnen eine Zusammestellung der derzeitigen Förderungen zusammengestellt. Diese wird ständig aktualisiert, ist aber ohne Gewähr!
Wir bitten Sie jedoch vor beginn einer förderfähigen Maßnahme, diese auch mit dem jeweiligen Kreditinstitut/Bundesland zu besprechen.

www.kfw.de

www.bafa.de

www.handwerk.de

Wenn Sie vorhaben Ihre Heizkreispumpe zu erneuern, dann denken Sie bitte auch an den hydraulischen Abgleich. Dieser ist für die 100% Funktion Ihrer Heizungsanlage von höchster Wichtigkeit.

KFW Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Sonderförderungen (431)

fileadmin/user_upload/pdfs/140732_Antrag_auf_Gewaehrung_Zuschuss_Prog_431_ausfuellbar.pdf